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Entwurf, nicht anwaltlich geprüft

Datenübermittlung in Drittländer

Version
0.1.1
Gültig ab
Status
Entwurf, nicht anwaltlich geprüft
Verantwortlich
support@freestays.app
Kontakt
support@freestays.app
Prüfsumme (SHA-256 der Textdatei)
d57173c7b3f3ba0c7c47d3ca2ea119d9a8600630c8e4ef2ebd6faaeff4804819

Was diese Seite zeigt

Diese Seite sagt, ob und auf welcher Grundlage Daten der Plattform freestays in Länder außerhalb der EU und des EWR gelangen können. Sie ergänzt die Liste der Unterauftragsverarbeiter. Die Plattform befindet sich vor dem Start, und die Verträge sind noch nicht als unterzeichnet belegt.

Stand je Anbieter

Anbieter Verarbeitungsort Drittlandbezug Grundlage
Vercel Funktionsregion Frankfurt (fra1) Das Unternehmen wird aus den USA kontrolliert; die Reichweite der Regionsangabe wird geprüft. Wird geprüft; vorgesehen sind die EU-Standardvertragsklauseln.
Supabase EU (Irland), ein Umzug nach Frankfurt wird geprüft Ob ein Zugriff des Anbieters aus einem Drittland vorliegt, wird geprüft. Wird geprüft; vorgesehen sind die EU-Standardvertragsklauseln, soweit ein Drittlandbezug besteht.
Cloudflare, Resend, Sentry, Amazon Web Services, Google, Apple noch nicht festgelegt oder in der EU vorgesehen Vorgesehen, noch nicht im Einsatz. Der Drittlandbezug wird je Anbieter vor dem Einsatz geprüft; Google und Apple sind Unternehmen, die aus den USA kontrolliert werden. Steht vor dem Einsatz fest.

Was noch nicht feststeht

Ob die Standardverträge schon unterzeichnet sind, ist nicht belegt. Ob zusätzlich ein Angemessenheitsbeschluss genutzt werden kann und ob ergänzende Schutzmaßnahmen nötig sind, wird geprüft. Bis dahin steht auf dieser Seite keine Grundlage als gegeben.

Rechtliche Einordnung

Die Einordnung als Übermittlung nach Art. 44 ff. DSGVO und die Wahl der Grundlage stehen zur rechtlichen Prüfung an.

Fragen

Fragen beantwortet support@freestays.app.

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