Was diese Seite zeigt
Diese Seite sagt, ob und auf welcher Grundlage Daten der Plattform freestays in Länder außerhalb der EU und des EWR gelangen können. Sie ergänzt die Liste der Unterauftragsverarbeiter. Die Plattform befindet sich vor dem Start, und die Verträge sind noch nicht als unterzeichnet belegt.
Stand je Anbieter
| Anbieter | Verarbeitungsort | Drittlandbezug | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Vercel | Funktionsregion Frankfurt (fra1) | Das Unternehmen wird aus den USA kontrolliert; die Reichweite der Regionsangabe wird geprüft. | Wird geprüft; vorgesehen sind die EU-Standardvertragsklauseln. |
| Supabase | EU (Irland), ein Umzug nach Frankfurt wird geprüft | Ob ein Zugriff des Anbieters aus einem Drittland vorliegt, wird geprüft. | Wird geprüft; vorgesehen sind die EU-Standardvertragsklauseln, soweit ein Drittlandbezug besteht. |
| Cloudflare, Resend, Sentry, Amazon Web Services, Google, Apple | noch nicht festgelegt oder in der EU vorgesehen | Vorgesehen, noch nicht im Einsatz. Der Drittlandbezug wird je Anbieter vor dem Einsatz geprüft; Google und Apple sind Unternehmen, die aus den USA kontrolliert werden. | Steht vor dem Einsatz fest. |
Was noch nicht feststeht
Ob die Standardverträge schon unterzeichnet sind, ist nicht belegt. Ob zusätzlich ein Angemessenheitsbeschluss genutzt werden kann und ob ergänzende Schutzmaßnahmen nötig sind, wird geprüft. Bis dahin steht auf dieser Seite keine Grundlage als gegeben.
Rechtliche Einordnung
Die Einordnung als Übermittlung nach Art. 44 ff. DSGVO und die Wahl der Grundlage stehen zur rechtlichen Prüfung an.
Fragen
Fragen beantwortet support@freestays.app.