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Entwurf, nicht anwaltlich geprüft

Meldung rechtswidriger Inhalte (DSA)

Version
0.1.0
Gültig ab
Status
Entwurf, nicht anwaltlich geprüft
Verantwortlich
support@freestays.app
Kontakt
support@freestays.app
Prüfsumme (SHA-256 der Textdatei)
5466928f55de3c19e794da5c947a0399cabfb699cf3bd0e511d64242f06ddb54

freestays ist eine Vermittlungsplattform, auf der Hotels Aufenthalte anbieten und Creator Inhalte für diese Aufenthalte erstellen. Auf der Plattform stehen Inhalte, die Nutzer selbst einstellen: Angebotstexte und Bilder der Hotels, Profilangaben und Nachweise der Creator. Diese Seite beschreibt, wie rechtswidrige Inhalte gemeldet werden können und wie der Betreiber, die SnapNext GmbH & Co. KG, damit umgehen will.

Ob und in welcher Rolle die Verordnung über digitale Dienste (DSA) für freestays gilt, wird rechtlich geprüft. Die folgenden Abschnitte beschreiben das vorgesehene Verfahren, unabhängig vom Ergebnis dieser Prüfung.

Was die Plattform heute hat

Im Code vorhanden, im Betrieb nicht geprüft:

  • Eine Prüfung durch Mitarbeitende des Betreibers vor der Sichtbarkeit: Creator-Profile und Reichweitennachweise werden von Hand verifiziert, ein Creator wird mit einer Begründung von mindestens 20 Zeichen abgelehnt, die er einsehen kann. Hotels werden vom Betreiber freigegeben oder gesperrt, Angebote haben vor der Veröffentlichung den Status Zur Freigabe eingereicht.
  • Ein Konto kann den Status gesperrt erhalten. Ein gesperrtes Konto wird nach der Anmeldung umgeleitet und erhält keine Benachrichtigungs-E-Mails mehr.
  • Ein Verlaufsprotokoll für Entscheidungen von Administratoren.
  • Zugang zum Betreiber über die allgemeine Kontaktadresse support@freestays.app.

Eine eigene Meldefunktion für rechtswidrige Inhalte, etwa ein Formular oder eine Meldeschaltfläche an Angeboten und Profilen, ist im Code derzeit nicht vorhanden. Ebenso gibt es noch keine Bearbeitungsliste für Meldungen im Verwaltungsbereich. Alles Weitere in dieser Seite ist vorgesehen.

Wie eine Meldung vorgesehen ist

Bis eine Meldefunktion bereitsteht, genügt eine E-Mail an support@freestays.app. Die Meldung soll enthalten:

  1. eine Beschreibung, warum der Inhalt aus Sicht der meldenden Person rechtswidrig ist,
  2. die genaue Fundstelle, zum Beispiel die Adresse der Seite oder den Namen des Angebots oder Profils,
  3. Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person, es sei denn, die Meldung betrifft eine Straftat, bei der die Offenlegung der Identität ungeeignet ist,
  4. die Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.

Was nach einer Meldung vorgesehen ist

Schritt Vorgesehen
Eingangsbestätigung Der Betreiber bestätigt den Eingang der Meldung an die angegebene E-Mail-Adresse.
Prüfung Ein Mitarbeitender prüft die Meldung sorgfältig und ohne Automatisierung der Entscheidung.
Entscheidung Der Inhalt bleibt unverändert, wird entfernt, unzugänglich gemacht oder zur Überarbeitung an den Einsteller zurückgegeben.
Information Meldende Person und betroffener Nutzer erfahren die Entscheidung.
Protokoll Die Entscheidung wird im Verlaufsprotokoll festgehalten.

Zeitvorgaben nennt diese Seite nicht, solange sie nicht festgelegt sind.

Begründung gegenüber dem betroffenen Nutzer

Wird ein Inhalt entfernt oder der Zugang zu einem Konto eingeschränkt, soll der betroffene Nutzer eine Begründung erhalten. Sie nennt, soweit zutreffend:

  • welche Maßnahme getroffen wurde und wann,
  • auf welche Tatsachen und Umstände sich die Entscheidung stützt,
  • ob sich die Entscheidung auf eine Rechtsverletzung oder auf die Nutzungsbedingungen stützt,
  • ob eine Meldung Anlass war, ohne dass die Identität der meldenden Person offengelegt wird, wo das nicht erforderlich ist,
  • welche Möglichkeiten zur Überprüfung bestehen.

Widerspruch

Wer von einer Entscheidung betroffen ist, soll sie per E-Mail an support@freestays.app beanstanden können. Die Beanstandung soll von einer anderen Person überprüft werden als derjenigen, die zuerst entschieden hat, und nicht allein automatisiert. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Gesetzliche Rechtsbehelfe und der Weg zu den Gerichten bleiben unberührt.

Missbrauch von Meldungen

Offensichtlich unbegründete oder wiederholt missbräuchliche Meldungen sollen nicht bearbeitet werden dürfen. Das Verfahren dafür steht noch nicht fest.

Offene Punkte

  • Anwendbarkeit des DSA und Rolle des Betreibers: wird rechtlich geprüft.
  • Meldefunktion, Bearbeitungsliste und Fristen: noch nicht gebaut, vorgesehen.
  • Zuständige Stelle für Beanstandungen: Die Angabe wird vor dem Start ergänzt.

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