Bei freestays tauschen Creator Inhalte gegen einen Hotelaufenthalt. Diese Seite beschreibt, wie Nutzungsrechte an den Inhalten, die Kennzeichnung als Werbung und die Aufwandsentschädigung vorgesehen sind. Es ist kein reiner Tausch: Zum Aufenthalt kommt eine Aufwandsentschädigung hinzu. Betreiber der Plattform ist die SnapNext GmbH & Co. KG. Sie vermittelt und stellt die Technik bereit und ist nach dem vorgesehenen Vertragstext nicht Partei der Vereinbarung zwischen Creator und Hotel. Diese Einordnung wird rechtlich geprüft.
Nutzungsrechte
Die Rechte regelt die Vereinbarung zu einem konkreten Aufenthalt. Das Hotel legt den Umfang je Angebot fest. Mit der Zusage des Hotels wird er in der Vereinbarung eingefroren und kann danach nicht einseitig geändert werden. Im Code vorhanden sind diese Angaben:
| Angabe | Bedeutung |
|---|---|
| Verwendung | Art der Nutzung, zum Beispiel eigene Kanäle des Hotels, Webseite, bezahlte Anzeigen, Druck |
| Gebiet | Land oder Region der Nutzung |
| Dauer | unbefristet oder in Monaten |
| Exklusivität | nicht exklusiv, in der Kategorie Reise oder vollständig exklusiv |
| Weitergabe | ob das Hotel Rechte an Dritte weitergeben darf |
| Bearbeitung | ob das Hotel Inhalte schneiden und anpassen darf |
| Namensnennung | ob der Creator zu nennen ist |
| Rohdateien | ob der Creator Rohdateien herausgibt |
| Bezahlte Verstärkung | ob das Hotel Inhalte mit Werbebudget verbreiten darf |
Vorgesehen für den Vertragstext: Ein Recht besteht nur im Umfang der Vereinbarung und nur an Inhalten, die der Creator geliefert hat. Soweit die Vereinbarung etwas offenlässt, gilt vorgesehen der engste Umfang: ein einfaches, nicht ausschließliches Recht für die eigenen Kanäle des Hotels. Eine Weitergabe an Dritte braucht die Zustimmung des Creators. Der Creator kann die Rechtseinräumung nur aus wichtigem Grund widerrufen. Mit Ablauf der Dauer fallen die Rechte an den Creator zurück, und das Hotel entfernt die Inhalte von seinen Kanälen. Der Creator versichert, dass er die nötigen Rechte an Bild, Ton und Musik besitzt und Begleitpersonen eingewilligt haben, soweit sie erkennbar sind. Die Einräumung der Rechte ist vorgesehen durch Aufenthalt und Aufwandsentschädigung abgegolten. Der Vertragstext selbst liegt noch nicht vor und wird rechtlich geprüft.
Kennzeichnung als Werbung
Der Creator ist dafür verantwortlich, Beiträge, die Werbung sind, als Werbung zu kennzeichnen, sodass der werbliche Zweck erkennbar ist (§ 5a Abs. 4 UWG). Vorgesehen ist, dass die Vereinbarung die Art der Kennzeichnung festlegt, zum Beispiel einen Hinweis am Anfang der Bildunterschrift, die Funktion für bezahlte Partnerschaft, eine Einblendung im Bild oder einen gesprochenen Hinweis.
Im Code vorhanden: Jede Leistung trägt die Pflicht zur Kennzeichnung. Bei der Einreichung eines Beitrags bestätigt der Creator die Kennzeichnung und gibt die Art an. Das Hotel prüft die Einreichung und kann sie annehmen, Änderungen verlangen oder ablehnen. Bestätigung und Art werden gespeichert. Der Betreiber prüft nicht selbst, ob ein Beitrag richtig gekennzeichnet ist. Wiederholt fehlende Kennzeichnung ist vorgesehen als wichtiger Grund für die Beendigung der Vereinbarung.
Aufwandsentschädigung
Vorgesehen ist, dass das Hotel den Aufenthalt als notwendige Reise für die Content-Produktion benennt, und dass Hotel und Creator eine Aufwandsentschädigung für den Aufwand des Creators vereinbaren. Sie ist nicht der Preis des Aufenthalts. Die Entschädigung wird zwischen Hotel und Creator außerhalb der Plattform abgewickelt, und die Höhe wird zwischen ihnen in Textform vereinbart. Die Plattform wickelt keine Zahlung ab und speichert keinen Betrag. Der Betrag ist derzeit nicht im Datenmodell vorgesehen.
Derzeit angenommen: Die Entschädigung wird 30 Tage nach Annahme aller geschuldeten Leistungen fällig. Bei Nichtlieferung nach einer Nachfrist von 14 Tagen kann das Hotel sie anteilig kürzen. Diese Werte sind Arbeitsannahmen.
Steuerliche Behandlung
Wie der Tausch von Aufenthalt gegen Inhalte und die Aufwandsentschädigung steuerlich zu behandeln sind, beurteilt jede Seite für sich. Die Frage ist offen und sollte durch einen Steuerberater geprüft werden. Diese Seite und die Plattform geben keine Steuerauskunft.